Alfahosting Test und Erfahrungen 2023: so schnitt der Webhoster ab
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Moderne Internetnutzer sind überwiegend schon mit dem Internetrecht vertraut. Doch hier und dort finden sich immer noch Unsicherheiten und es gilt diese zu beseitigen. Einige Details verändern sich zeitweise, sodass das Wissen mancher Nutzer nicht auf dem neuesten Stand ist. Aktuell finden sich verhältnismäßig strenge Regelungen für die Bereiche
Sollte ein Nutzer versehentlich oder doch absichtlich diese Elemente kopieren und verwenden oder unerwünscht teilen, dann könnten die Nutzer viel Ärger in Form von Abmahnungen bekommen. Kosten in Hohe von mehr als 800 € sind dabei üblich. Sollte ein Urheber von Motiven seine Rechte am Bild, ein Musiker seine Rechte am Werk oder ein Schreiber seine Rechte am Text verletzt sehen, dann kann der Urheber seine Rechte einfordern. Dies geschieht über einen Anwalt.
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Sollte ein Webseiteninhaber oder etwa Buchautor einen Text verfasst haben, dann gilt für einen Internetnutzer, dass ein Text nicht einfach so kopiert und an einer anderen Stelle verwendet werden darf. Dies gilt zumindest dann, wenn nicht explizit der Autor des Textes genannt in Zitatform genannt ist. Eine Plagiatsprüfung kann im Internet kostenfrei erfolgen oder kann auf Wunsch auch über eine kostenpflichtige Software vorgenommen werden. Hierfür muss nach einer Plagiatsprüfung gesucht werden, die aber in der Regel kostenfrei erfolgen kann. Das Ergebnis ist dann aber nicht zu 100 Prozent abgesichert. Sollten andere Webseiten später den Text der eigenen Webseite verwenden, dann besteht wiederum eine Option einer Abmahnung solcher Webseiten, falls ein Plagiat vorliegt.
Für Bilder gilt etwas Ähnliches. Sie müssen mit einer Quellenangabe versehen werden, wenn sie von einem Urheber stammen. Sollte ein Internetnutzer ohne Quellenangabe die Bilder anderer Nutzer auf seine Webseite stellen, dann eignet sich dieser Internetnutzer die Fotografie oder das Design an und gibt vor der Autor zu sein. Andere Internetnutzer könnten verbieten ein Motiv zu verwenden. Es könnte sein, dass es vollständig verboten ist, ein Motiv auf einer Webseite zu zeigen. Ein Urheber könnte daher einen Nutzer darauf aufmerksam machen, dass die Darstellung eines seiner Motive auch mit Nennung in einer Quellenangabe nicht gewünscht ist. Dies mag selten geschehen, aber es geschieht meist bei Bildern von Berühmtheiten oder von Fotografen. Bewerbungsfotos dürfen ebenfalls nicht ohne Rücksprache uneingeschränkt geteilt werden.
Insbesondere in den Social Media wäre es nicht zu erwarten, dass das Teilen von Inhalten nicht gewünscht ist. Trotzdem kann sogar hier unterbunden werden, dass gewisse Inhalte geteilt und verwendet werden. Daher sollte ein Nutzer gerade auch hier darauf gefasst sein, dass bestimmte Arten von Texten und Bildern nicht geteilt werden sollten. Ein Nutzer kann beispielsweise einen anderen Nutzer auffordern Inhalte nicht zu teilen und diese wieder zu entfernen. Möglich ist dies vielleicht, wenn die Kommentare nicht gefallen oder ein Bild nicht von einer Person verwendet werden soll.
Bei der Musik drohen noch weitere Strafen. Denn ein Musikstück darf unter Umständen weder auf Webseiten, noch in den Social Media geteilt werden. Ein Urheber kann jegliche Verwendung verbieten oder auch die Verwendung einschränken, wenn der Hörer das Musikstück nicht frei verwenden soll. Ein gekauftes Musikstück mit einer Quellenangabe einzubinden kann trotzdem verboten sein. Es gibt ein Wiedergaberecht, welches für die Verbreitung von Musikstücken gilt. Wer bei der GEMA ein Musikstück für die Vorführung anmeldet, der kann Vorführungsrecht erwerben und zahlt zusätzlich für eine Vorführung vor Publikum oder eben vor Webseitenbesuchern. Sollte ein User außerdem einen Podcast oder eine Sequenz eines Videos teilen wollen, gelten ebenfalls diese Rechte.
Trotz allem muss der Spaß im Internet nicht geschmälert sein. Denn es finden sich ausreichend Rechte, um für Privatpersonen eine angenehme Internetnutzung zu gewährleisten. Spaß im Internet ist auf unterschiedliche Weise zu gewährleisten und eine normale Nutzung ist dennoch möglich.